Definition des Patientennamens #201
Replies: 5 comments 7 replies
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Dazu habe ich auch nie eine offizielle Information gefunden. Prinzipiell kann man wohl nur die Felder Nachname und Vorname mit Daten aus eGK befüllen und Praxen müssten dann evtl. abgleichen mit Angaben auf Personalausweis oder Reisepass. Das kommt natürlich nicht gut an... Wobei die maximale Feldlänge von jeweils 50 Zeichen hierfür theoretisch nicht ausreicht (siehe Verordnung über Personalausweise...). Es steht aber auch nirgends, dass beim Impfnachweis die Namensangaben vom Personalausweis oder Reisepass verwendet werden müssen. Obwohl je nach EU-Land wohl recht pingelig gegen Ausweis geprüft wird. Oder kennt wer ein Quelle hierzu? In der Verordnung zum Personalausweis heißt es weiter: |
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Schade das hier kein Statement kommt. |
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Zumal das durchaus kein rein "akademisches" Problem ist. Wird Impfnachweis (Erst/Abschluss/Booster..) von unterschiedlichen Institutionen erstellt sind Namensangaben teils unterschiedlich (z.B. mit/ohne Titel) oder schlicht wegen Verwendung eGK-Daten in Praxis und Ausweisdaten in Apotheke als Datengrundlage. |
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@marcusthierfelder vielen Dank für deinen Diskussionspunkt! Der Name auf den das Zertifikat ausgestellt werden soll, muss dem Eintrag im Personalausweis entsprechen. Der Titel wird dem Vornamen und der Adel wird dem Nachnamen zugeordnet. |
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Hallo
wir haben die fn-Propertie ("Family name") im Zertifikat immer als Nachnamen interpretiert. Jetzt beschweren sich Patienten mit "spezielleren" Namen darüber, das dies zu recht nicht ihr Name ist. Konkret heisst das (als PVS Anbieter halte ich mich mal an die KBV Nomenklatur) das wir 5 Namesfelder haben Vorname, Nachname, Vorsatzwort, Namenszusatz, Titel. Welche der 4 letzteren Felder müssen für fn genutzt werden?
Konkretes Bsp der KBV: Prof. Dr. Karl-Friederich Graf Freiherr von Schaumberg
was soll da in fn:
a) Schaumberg
b) von Schaumberg
c) Graf Freiherr von Schaumberg
d) Prof. Dr. Graf Freiherr von Schaumberg
e) Prof. Dr. von Schaumberg
...
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